Was ist eigentlich eine Abfindung?
Mit Abfindung oder Abfindungsgeld bezeichnet man eine einmalige Leistung, die gewöhnlich in Bargeld ausgezahlt wird, um einen entstandenen Schaden gegenüber einer anderen Person wettzumachen. Am bekanntesten ist die Abfindung wohl bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers, um den Arbeiter nicht leer ausgehen zu lassen. Dennoch ist es jedem Arbeitgeber freigestellt, ob er eine Abfindung gewährt oder nicht. Er muss allerdings bei einem Betrag, der unter dem des im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verankerten liegt, im Voraus ausdrücklich darauf hinweisen, da der Arbeitnehmer sonst nach abgelaufener Kündigungsfrist eine Ausgleich der Differenz einfordern kann. Falls es wirklich zu dem unglücklichen und hoffentlich auch seltenen Fall kommen sollte, dass der gekündigte Arbeitnehmer während dieser Frist verstirbt, so können seine Erben nicht auf der Auszahlung des Abfindungsgeldes bestehen.
Gewöhnlich wird der Gekündigte aber entsprechend entschädigt, wobei sich die Abfindung nach dem Bruttomonatsgehalt kalkuliert. Dabei wird die Hälfte eines Monatsgehaltes mit den Beschäftigungsjahren multipliziert.
Beispiel:
Angenommen, ein Arbeitnehmer verdiene im Monat 1.700 € brutto. Seine Beschäftigungsdauer habe drei Jahre und sieben Monate betragen, wobei die sieben Monate als volles Jahr gelten, da er hierbei über ein halbes Jahr für das Unternehmen tätig war. Laut Kündigungsschutzgesetz erhalte der Entlassene eine Abfindung von 3.400 €:
1.700 € 50% 4 Jahre = 3.400 €
Eine Abfindung kann aber auch im Privatrecht gezahlt werden: Bei Erbverzicht wird derjenige, der einem bestimmten vererbten Sachgegenstand entsagt, mit Abfindungsgeld ausbezahlt. Oft werden auch vorläufige Renten im Sozialrecht als Abfindung bezeichnet. Im Grunde ist es jedoch immer eine einmalige Leistung in Form von Geld als Entschädigung einer Person, die von Schadensersatzleitungen lediglich in ihrer Rechtsform zu unterscheiden ist.
