Toilettenspülung mit Folgen

In einem kuriosen Fall entschied das Amtsgericht Wedding: einem Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn dieser trotz Abmahnung über einen längeren Zeitraum die Toilettenspülung so blockiert, dass ständig Wasser läuft (Urteil v. 19.10.2009, 15b C 80/09).

In diesem Fall hatten sich zunächst Nachbarn beschwert, dass aus der Wohnung des (später verklagten) Mieters ein ständiges Wasserrauschen, auch nach 22 Uhr, zu hören sei. Der Vermieter besichtigte daraufhin die Wohnung des Störers und stellte fest, dass der Mieter seinen Rasierapparat auf dem Spülkasten des WCs derart abgestellt hatte, dass dieser die Spültaste blockierte und das Wasser dauerhaft durchlief. Nacherfolgloser Abmahnung kündigte der Vermieter fristlos und verlangte schließlich die Räumung und Herausgbe der Wohnung.

Das Amtsgericht Wedding verurteilte den Mieter zur Räumung der Wohnung, da die fristlose Kündigung des Vermieters wirksam sei. Durch sein Verhalten habe der Mieter den Hausfrieden nachhaltig gestört und seine mietvertraglichen Pflichten grob verletzt. Die Verursachung ständigen Wasserrauschens im Abflussrohr stelle in einem hellhörigen Haus eine nachhaltige Lärmbelästigung dar. Der Mieter habe durch sein fortgesetztes Verhalten seine Nachbarn im Haus in unzumutbarer Weise und insbesondere auch zu nächtlichen Ruhezeiten gestört. Er habe Wasser, eine zunehmend kostbare ressource, verschwendet. Ferner habe er die Nachbarn oder den Vermieter der konkreten Gefahr einer finanziellen Schädigung ausgesetzt, da im Haus keine individuallen Wasserzähler installiert sind. Der Mieter verteidugte sich erfolglos damit, dass starke Fäkalgerüche aus der Toilette entströmt seien, diesen angeblichen Mangel hätte er jedoch beim Vermieter anzeigen müssen.

Lass uns darüber reden
Name und Email sind nötig
Beteilige Dich an der Diskussion