Kirchenaustritt: Nur gegen Gebühr

Aus der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit ergibt sich kein Anspruch auf einen form- und kostenlosen Kirchenaustritt: Das förmliche Verfahren sichert die „geordnete Verwaltung der Kirchensteuer“ – und die für den Austritt erhobene Gebühr (30 Euro9 „dient allein der Kostendeckung“.
(Bundesverfassungsgericht, 2.7.2008, 1 BvR 3006/07)

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