Kindergeld: Geschenk zählt mit
Wird einem Kind Geld geschenkt, kann das die Eltern den Kindergeldanspruch kosten – wenn der Schenker keine Auflagen gemacht hat, so dass das Geld auch dem Lebensunterhalt des Kindes dienen könnte. Eine Oma hatte ihrer Enkelin 10 000 Euro gegeben und so die Freigrenze für Bezüge des Kindes überschritten.
(Finanzgericht München, 30.7.2008, 10 K 2984/07)
