Fernwärme: Mieter muss Anschluss dulden

Ein Mieter mit Gasetagenheizung kann sich nicht dagegen wehren, dass seine Wohnung künftig über das Fernwärmenetz versorgt werden soll: Da so eine Modernisierung grundsätzlich „Primärenergie“ einsparen kann, ist es egal, ob der Energieverbrauch eines einzelnen Betroffenen tatsächlich sinkt.
(Bundesgerichtshof, 24.9.2008, VIII ZR 275/07)

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