Diebstahl: Klarer Kündigungsgrund
Wer Sachen aus der Firma gestohlen und das zugegeben hat, kann zwar gegen die fristlose Kündigung klagen – darf dabei aber nicht mit staatlicher Unterstützung rechnen: Weder eine Prozesskostenhilfe noch die Beiordnung eines Anwalts ist in derart eindeutigen Fällen zu gewähren.
(Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, 15.8.2008, 11 Ta 124/08)
