Archiv für Private Krankenversicherung

Lohnt sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung?

Immer wieder ist die Rede von den extrem günstigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung. Doch was ist dran an diesen Aussagen? Lohnt sich der Wechsel wirklich oder gilt dies nur für bestimmte Einzelfälle? Grundsätzlich muss dazu erst einmal geklärt werden, wer überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln kann, denn dieser Weg steht nur Personen offen, die die Beitragsbemessungsgrenzen überschreiten. Sprich, nur dann, wenn über mehrere Jahre ein besonders hohes Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis erzielt wurde, kann der Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgen. Ebenso ist dies auch bei geringeren Einkommen für Selbstständige und Freiberufler möglich.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung errechnen sich jedoch nicht, wie bei der gesetzlichen Kasse, aus dem Einkommen, sondern werden anhand des Alters und des allgemeinen Gesundheitszustandes festgelegt. So zahlen jüngere Versicherte deutlich niedrigere Beiträge als Personen, die erst im höheren Alter die private Krankenversicherung wählen. Gerade im höheren Alter bleibt dann auch fraglich, ob sich der Wechsel überhaupt noch lohnt, da die Beiträge mitunter höher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen können. Auch Personen mit chronischen Krankheiten, die bereits bei Vertragsabschluss bestehen, müssen mit hohen Beiträgen oder Risikozuschlägen rechnen. Hier ist also ein Vergleich unbedingt vonnöten.
Weiterhin sollte stets beachtet werden, dass es sich bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung in aller Regel um eine sehr langfristige Entscheidung handelt. Zwar kann grundsätzlich auch zwischen den privaten Anbietern gewechselt werden, doch gehen hier oftmals die Altersrückstellungen verloren, die für günstige Beiträge auch im Alter sorgen. Ein weiterer Nachteil ist die erneute Gesundheitsprüfung. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist ebenfalls nur möglich, wenn die Einkommen entsprechend sinken oder die Selbstständigkeit aufgegeben wird. Allerdings ist der Weg zurück in die gesetzliche Kasse bis maximal zum 55. Lebensjahr begrenzt.