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Lohnt sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung?

Immer wieder ist die Rede von den extrem günstigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung. Doch was ist dran an diesen Aussagen? Lohnt sich der Wechsel wirklich oder gilt dies nur für bestimmte Einzelfälle? Grundsätzlich muss dazu erst einmal geklärt werden, wer überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln kann, denn dieser Weg steht nur Personen offen, die die Beitragsbemessungsgrenzen überschreiten. Sprich, nur dann, wenn über mehrere Jahre ein besonders hohes Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis erzielt wurde, kann der Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgen. Ebenso ist dies auch bei geringeren Einkommen für Selbstständige und Freiberufler möglich.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung errechnen sich jedoch nicht, wie bei der gesetzlichen Kasse, aus dem Einkommen, sondern werden anhand des Alters und des allgemeinen Gesundheitszustandes festgelegt. So zahlen jüngere Versicherte deutlich niedrigere Beiträge als Personen, die erst im höheren Alter die private Krankenversicherung wählen. Gerade im höheren Alter bleibt dann auch fraglich, ob sich der Wechsel überhaupt noch lohnt, da die Beiträge mitunter höher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen können. Auch Personen mit chronischen Krankheiten, die bereits bei Vertragsabschluss bestehen, müssen mit hohen Beiträgen oder Risikozuschlägen rechnen. Hier ist also ein Vergleich unbedingt vonnöten.
Weiterhin sollte stets beachtet werden, dass es sich bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung in aller Regel um eine sehr langfristige Entscheidung handelt. Zwar kann grundsätzlich auch zwischen den privaten Anbietern gewechselt werden, doch gehen hier oftmals die Altersrückstellungen verloren, die für günstige Beiträge auch im Alter sorgen. Ein weiterer Nachteil ist die erneute Gesundheitsprüfung. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist ebenfalls nur möglich, wenn die Einkommen entsprechend sinken oder die Selbstständigkeit aufgegeben wird. Allerdings ist der Weg zurück in die gesetzliche Kasse bis maximal zum 55. Lebensjahr begrenzt.

Der Gesundheitsfonds 2009

“Moloch Gesundheitsfonds”, “steigende Beiträge”, “Ein Beitragssatz für alle”, so oder so ähnlich lauten die Schlagzeilen in den Zeitungen, sind die Meldungen in Rundfunk und Fernsehen betitelt.

Der Beitragssatz für 2009 steht fest und zwar erstmals in der über 100-Jährigen Geschichte einheitlich für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung. Mit 15,5 % liegt er deutlich über dem bisherigen Beitragssatz der meisten Krankenkassen. Alle Beitragseinnahmen fließen künftig in den so genannten Gesundheitsfonds, der die Beiträge der einzelnen Krankenkassen zuweist. Wie funktioniert dieser Fonds im Einzelnen?

Ab kommendem Jahr sind für die Krankenhausfinanzierung, Honorarverbesserungen für Ärzte und für Arzneimittel insgesamt 7,7 Milliarden € aufzubringen. Deckt der Fonds über den einheitlichen Beitragssatz auch diese Ausgaben?

Gesundheitsfonds und Wahlfreiheit? Trotz Gesundheitsfonds bleibt das Krankenkassenwahlrecht voll erhalten.

Der einheitliche Beitragssatz
Ab 1. Januar 2009 beträgt der allgemeine Beitragssatz – er gilt für die meisten Versicherten – 14,6 %, als so genannter ermäßigter Satz (z.B. für Versicherte ohne Krankengeldanspruch) gelten 14,0 %. Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9 %, der wie bisher allein von den Mitgliedern aufgebracht wird. Sonst tragen – wie in der Vergangenheit – Versicherte und Betriebe jeweils die Hälfte der Beiträge (7,3 % bzw. 7,0 %).

Fast alle Versicherten in Deutschland sind betroffen:

Rund 92 % sollen künftig mehr, 7,5 % weniger und 0,5 % gleich viel wie bisher.

Beispiel: Gehalt 3.000 Euro monatlich

Tabelle wird in Kürze erstellt

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Ab 1. Januar 2009 soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 3,3 % auf 2,8 % sinken und dadurch ein gewisser Ausgleich für die Versicherten und die Lohnzusatzkosten der Betriebe wegen des gestiegenen Krankenversicherungsbeitragssatzes erfolgen. Für unser bevorstehendes Beispiel bedeutet dies eine Entlastung um jeweils 0,25 % oder 7,50 €, so dass sich der Mehraufwand auf jeweils 15 € reduziert.

Weil Rentner (generell) nicht mehr erwerbstätig sind, wirkt sich bei ihnen die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags leider nicht aus.

Der Gesundheitsfonds – (k)ein Buch mit sieben Siegeln?
Das ist Gegenwart, die Finanzmittel der einzelnen Krankenkasse setzen sich im wesentlichen aus Beitragseinnahmen, einem anteiligen Bundeszuschuss und Zahlungen aus bzw. in den Risikostrukturausgleich (einschließlich dem Risikopool für besonders aufwändige Krankheiten) zusammen.

Der Risikostrukturausgleich (RSA) gleicht strukturbedingte Unterschiede zwischen den Krankenkassen aus: Einnahmeunterschiede, außerdem Belastungsunterschiede (Risikofaktoren) sowie unterschiedliche Anteile beitragsfrei versicherter Familienangehöriger.

Zu den Risikofaktoren zählen:

Alter, Geschlecht, Bezug einer Erwerbsminderungsrente und die Beteiligung an strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke. Hinzu kommt eine leistungsrechtliche Unterscheidung nach dem Krankengeldanspruch.

Der Gesundheitsfonds im Detail
Voraussetzung für den Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009 ist der einheitliche Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten. Fonds, das hört sich geheimnisvoll an, klingt irgendwie nach Börse und Spekulanten. Doch der Gesundheitsfonds ist solide. Er wurde bereits im Gesundheitsreformgesetz vom Deutschen Bundestag im Jahre 2007 beschlossen und wird mit rund 20 Beschäftigten vom Bundesversicherungsamt in Bonn abgewickelt.

Die Krankenkassenbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber bzw. der Rentner und Rentenversicherungsträger fließen ab Januar 2009 in diesem Gesundheitsfonds. Dazu kommt noch der Bundeszuschuss für so genannte versicherungsfremde Leistungen wie z.B. die beitragsfreie Familienversicherung in Höhe von 4 Milliarden €, der jährlich um 1,5 bis auf 14 Milliarden € steigen soll. Der Gesundheitsfonds verteilt das Geld an die einzelnen Krankenkassen. Jede bekommt soviel Geld wie sie objektiv braucht und zwar nach dem so genannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Auf einen einfachen Nenner gebracht bedeutet dies: Die Krankenkasse mit mehr kranken Mitgliedern bekommt mehr Geld als die mit den jungen gesunden Versicherten.

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich

Er ergänzt die vorstehenden Kriterien des bisherigen Risikostrukturausgleichs. Dazu erhalten alle Krankenkassen neben einem Grundbetrag aus den Gesundheitsfonds Zuschläge für Versicherte mit den 80 häufigsten und schwersten Krankheiten.

Beispiele dazu sind:
Krebs, Zuckerkrankheit, Rheuma, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Asthma, Schlaganfälle usw.

Das liebe Geld

Obwohl genaue Prognosen derzeit noch nicht möglich sind, werden bei den Krankenkassen die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds voraussichtlich ausreichen, die Ausgaben zu decken. Wäre dies nicht der Fall, müsste eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser beträgt höchstens ein Prozent des Bruttoeinkommens. Damit verbunden wäre ein Sonderkündigungsrecht. Andernfalls kann die Krankenkasse Prämien an ihre Mitglieder zahlen bzw. die Leistungen weiter verbessern.

Die Umfragen beweisen es
Nur ein Drittel der Versicherten sieht eine Prämie vor, während sich zwei Drittel für weitere Leistungsverbesserungen aussprechen.

Übrigens: Wie schon nach bisherigem Recht können Versicherte ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Kalendermonaten kündigen, wenn sie bereits 18 Monate dort versichert waren.

Mehr Geld für bessere Betreuung?
Kaum wird es so richtig zum Leben erweckt, bläst den Gesundheitsfonds ab Anfang 2009 schon ein kräftiger Wind entgegen:

Rund 2,7 Milliarden € werden die Vertragsärzte 2009 mehr erhalten als in diesem Jahr, das führt zu einer Steigerung der Ausgaben um rund 10 % (u. a. für zunehmende Krankheitshäufigkeit und die eingangs erwähnten Schutzimpfungen sowie neu eingeführten Untersuchung).

Das meiste Geld müssen die gesetzlichen Krankenkassen – für die Behandlung in Krankenhäusern und Kliniken aufwenden. „Das Gesetz ist gut für die Patienten und Patientinnen und für alle Beschäftigten in den Krankenhäusern. Wir verbessern die finanzielle Lage in den Kliniken, die ab 2009 insgesamt mehr als 3 Milliarden € zur Verfügung haben werden. Damit sichern wir eine gute Versorgung der Patienten und Patientinnen.” So begründet Gesundheitsministerin Ulla Schmidt das Gesetz zur Reform der Krankenhausfinanzierung. Neben linearen Steigerungen sollen durch ein Sonderprogramm in den nächsten drei Jahren 21.000 zusätzliche Pflegestellen geschaffen werden.

Und die Arzneimittel? Sie sind seit Jahren das Sorgenkind von Politik und Krankenkassen. Während die Krankenkassen 2007 rund 28 Milliarden € für Medikamente ausgaben, werden es 2009 voraussichtlich 31 Milliarden sein, was gegenüber 2008 eine Zunahme um 6,6 % bedeutet.

Diese und weitere Steigerungen seien im künftigen Beitragssatz von 15,5 % bereits kalkuliert, so versichert Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Aus einem herbstlichen Wind entwickelt sich manchmal ein kräftiger Sturm.
(Quelle: Audi BKK)

Kassenwechsel sinnvoll?

Bisher war die Krankenkasse ein Organ, welches man frei wählen konnte, in der Regel mit Blick auf die Höhe der erhobenen Beiträge. Doch ab dem 01.01.2009 wird sich einiges ändern, denn ab diesem Stichtag gilt bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Gerade diejenigen Versicherten, die bisher in einer sehr preiswerten Krankenkasse versichert waren, werden diese Anpassung des Beitrages schmerzlich zu spüren bekommen, und zwar in Form eines geringeren Nettoentgeltes. Viele Menschen denken deshalb darüber nach, die Kasse noch schnell zu wechseln, um so einen günstigeren Beitrag zu erhalten oder zumindest keine Zuschläge, die laut Gesundheitsfonds ab 2009 möglich sind, zahlen zu müssen.

Experten warnen jedoch vor der überstürzten Kündigung und dem Wechsel zu einer vermeintlich günstigeren Kasse. Zunächst einmal gilt ab dem kommenden Jahr ein Risikostrukturausgleich. Das heißt, die Kassen mit besonders vielen gesunden und jungen Mitgliedern müssen die Kassen mit vielen chronisch Kranken unterstützen. Dadurch ist noch völlig unklar, ob die bisher sehr sparsamen Kassen im Endeffekt wirklich Beiträge an die Versicherten erstatten können, weil sie auch weiterhin gut gewirtschaftet haben. Aus dieser Unklarheit heraus ergibt sich, dass auch bei den heute günstigen Kassen teils massive Erhöhungen der Beiträge sowie die Erhebung zusätzlicher Beiträge zustande kommen kann.

Da man bei einem unüberlegten und oftmals voreiligen Wechsel der Kasse jedoch stets für mindestens 18 Monate an diese gebunden sein wird, sollte man sich das Ganze doch nochmals gründlich überlegen. Sofern die Kasse den zusätzlichen Beitrag tatsächlich erhebt, hat der Versicherte zwar ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von zwei Monaten, andernfalls bleibt er jedoch an die Kasse gebunden. Experten raten deshalb, besonnen zu handeln und die Entwicklungen auf dem Markt erst einmal zu beobachten, anstatt sich vorschnell für den Wechsel zu entscheiden.

Welche Kfz-Versicherungen brauche ich?

Haftpflicht
Zahlt die Schäden, die Sie mit Ihrem Auto beim Unfallgegner verursacht haben (Personen-, Sach-, und Vermögensschäden). Schäden am eigenen PKW sind nicht versichert. Empfohlene Deckungssumme: 100 Mio. Euro.
Pflichtversicherung: Muss jeder haben!

Teilkasko

In der Teilkasko sind Beschädigung, Zerstörung, Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an Ihm befestigten Fahrzeugteile versichert. So zum Beispiel bei Diebstahl, Hagel, Glasbruch.
Lohnt sich für bis zu 8 Jahre alte Fahrzeuge, da nur der Zeitwert ersetzt wird.

Vollkasko

Ergänzt den Schutz der Teilkasko. Versichert sind zusätzlich: Schäden am Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen, Fahrerflucht des Unfallgegners sowie mutwillige Beschädigungen durch fremde.
Ein muss für Neuwagen und finanzierte Fahrzeuge!

Insassenunfallversicherung
Deckt alle Schäden der Mitfahrer. Die werden aber bereits von der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers bezahlt.
Absolut überflüssig!

Verkehrsrechtschutz
Zahlt unter anderem Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare nach Unfällen.
Weniger wichtig!

Schutzbrief
Zahlt bei Pannen oder Unfällen unter anderem Bergung, Abschleppen, Mietwagen. Achtung: Vieles davon wird bereits mit einer Automobilclub-Mitgliedschaft abgedeckt.
Weniger wichtig!

Mallorca-Police
Erhöht den oft niedrigen Versicherungsschutz von im europäischen Ausland angemieteten Leihwagen.
Empfehlenswert, bei einigen Versicherungen aber in der Kfz-Haftpflicht enthalten!

Kündigung: Was gilt für andere Versicherungen?

Auto-Versicherungen können jedes Jahr zum 30.11. gekündigt werden. Aber was gilt für andere Policen?
Sogenannte Sachversicherungen wie zum Beispiel Hausrat, Haftpflicht, Rechtschutz oder Wohngebäude-Versicherung können ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Wichtig:
Kündigungen immer per Einschreiben mit Rückschein und nicht per E-Mail oder Fax Versenden!

Und:
Bevor Sie kündigen, sollten Sie sich unbedingt über einen alternativen Versicherungsschutz Gedanken machen!

Kfz Versicherung: Oft lohnt sich ein Wechsel!

Wie reagieren wir auf die hohen Spritpreise? „ Weniger fahren“ – das plant jeder zweite Autofahrer im Lande.
Was oft vergessen wird:
Wer deutlich weniger Kilometer abreißt, der kommt auch bei der Versicherung günstiger weg!

Von alleine tut sich freilich nichts: Sie müssen der Versicherung schon mitteilen, dass Ihre „jährliche Fahrleistung“ gesunken ist. Ohnehin ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich um das Thema zu kümmern: Wer 2009 einer anderen Kfz-Versicherung vertrauen will, muss den bisherigen Vertrag bis zum 30. November kündigen. Ist man gewillt zu wechseln, sind durch aus Einsparungen eines Drittels Jahresbeitrages möglich. Auf Versicherung.net sind noch mehr Möglichkeiten zu sparen aufgezeigt. Oder sie verwenden einfach den Autoversicherungsvergleich Rechner.

Gesundheitsfond 2009 – Neue Regeln beim Krankenkassenwechsel

Für alle gesetzlich Versicherten gilt ab nächstem Jahr ein neues Kündigungsrecht

Wenn ab Anfang 2009 der einheitliche Beitragssatz feststeht und der Beitragssatz erhöht wird, kann ein Versicherter seine Kasse nicht wechseln. Allerdings können Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von maximal 1 Prozent des Einkommens verlangen. Erst mit diesem Zusatzbeitrag besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherten. Die Kasse muss die Einführung des Zuatzbeitrages einen Monat im Voraus ankündigen und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ab nächstem Jahr ist auch eine Prämienzahlung möglich. Verringert die Kasse die Prämienzahlung, kann der Versicherte seine Mitgliedschaft kündigen.

Tipp: Beiträge für studierende und Praktikanten steigen an

Mit Beginn des Wintersemesters 2008/2009 stieg der Beitrag zur Krankenversicherung für versicherungspflichtige Studierende einheitlich bei allen gesetzlichen Krankenkassen:

gesetzliche Krankenversicherung: 54,78 Euro / Monat
gesetzliche Pflegeversicherung: 9,98 Euro / Monat
Gesamt: 64,76 Euro / Monat

Für kinderlose Studierende ab 23 Jahren:

gesetzliche Krankenversicherung: 54,78 Euro / Monat
gesetzliche Pflegeversicherung: 11,26 Euro / Monat
Gesamt: 66,04 Euro / Monat

Die Vorschrift über eine fiktive Geltungsdauer des Beitragssatzes für versicherungspflichtige Studierende und Praktikanten jeweils vom Beginn eines Wintersemesters bis zum Beginn des darauffolgenden Wintersemesters wurde zum 1.1.2009 aufgehoben. Aus diesem Grund gilt der Beitragssatz für alle betroffenen Personenkreise lediglich bis zum 31.12.2008.