Archiv für Aktuelle Urteile
Fernwärme: Mieter muss Anschluss dulden
Ein Mieter mit Gasetagenheizung kann sich nicht dagegen wehren, dass seine Wohnung künftig über das Fernwärmenetz versorgt werden soll: Da so eine Modernisierung grundsätzlich „Primärenergie“ einsparen kann, ist es egal, ob der Energieverbrauch eines einzelnen Betroffenen tatsächlich sinkt.
(Bundesgerichtshof, 24.9.2008, VIII ZR 275/07)
Keine GEZ für den PC
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden stärkt Unternehmer und Freiberufler:
Demnach haben Rundfunkgebühren für gewerblich genutzte internetfähige Computer keine Rechtsgrundlage. Das gelte insbesondere dann, wenn der Besitzer bereits Radio und TV bei der GEZ angemeldet hat. Die seit 2007 erhobene Gebühr für PCs als „neuartige Geräte“ könnte nun kippen. Gegen das Urteil kann aber noch Berufung eingelegt werden.
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 5 E 243/08 WI)
Kindergeld: Geschenk zählt mit
Wird einem Kind Geld geschenkt, kann das die Eltern den Kindergeldanspruch kosten – wenn der Schenker keine Auflagen gemacht hat, so dass das Geld auch dem Lebensunterhalt des Kindes dienen könnte. Eine Oma hatte ihrer Enkelin 10 000 Euro gegeben und so die Freigrenze für Bezüge des Kindes überschritten.
(Finanzgericht München, 30.7.2008, 10 K 2984/07)
Kirchenaustritt: Nur gegen Gebühr
Aus der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit ergibt sich kein Anspruch auf einen form- und kostenlosen Kirchenaustritt: Das förmliche Verfahren sichert die „geordnete Verwaltung der Kirchensteuer“ – und die für den Austritt erhobene Gebühr (30 Euro9 „dient allein der Kostendeckung“.
(Bundesverfassungsgericht, 2.7.2008, 1 BvR 3006/07)
Suff: Zwangsweise Rettung erlaubt
Wer betrunken und blutend ins Krankenhaus gefahren wird und dabei den Rettungswagen demoliert, muss den Schaden ersetzen. Polizei und Rettungskräfte durften ignorieren, dass der Betroffene gar nicht in die Klinik gebracht werden wollte – und das auch kundgetan hatte.
(Verwaltungsgericht Berlin, 15.10.2008, VG 38 A 34.08)
Diebstahl: Klarer Kündigungsgrund
Wer Sachen aus der Firma gestohlen und das zugegeben hat, kann zwar gegen die fristlose Kündigung klagen – darf dabei aber nicht mit staatlicher Unterstützung rechnen: Weder eine Prozesskostenhilfe noch die Beiordnung eines Anwalts ist in derart eindeutigen Fällen zu gewähren.
(Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, 15.8.2008, 11 Ta 124/08)
