Archiv für Private Altersvorsorge
Europa ändert Regeln für Riester-Rente
Viele Bundesbürger sorgen zusätzlich fürs Alter vor, stopfen nach nach Kräften die renten-Lücke. So sind allein für die Riester-Rente schon gut 13 Millionen Verträge abgeschlossen worden. Und all den Riester-Sparern hat der Europäische Gerichtshof mehr Handlungsfreiheit beschert: Er Verurteilte Deutschland dazu, die Regeln für die Riester rente zu ändern. Denn die bisher geltenden Gesetze verstoßen gegen eine EU-Vorgabe, die “Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft”.
Kurz vor Weihnachten hat das Bundeskabinett die nötigen Änderungen als Gesetztesentwurf auf den Weg gebracht – mit dem Vermerk “Alternativen: keine”. Die Riester-Rente wird damit sozusagen internationaler.
- Auch die Grenzgänger dürfen künftig riestern. Wer in Deutschland arbeitet, aber im Ausland steuerpflichtig ist, bekommt bisher ja noch keine Riester-Zulage.
- Riester-Sparer müssen die Förderung nicht mehr zurückzahlen, wenn sie später ins “EU-EWR-Ausland” umziehen. Das sind die anderen 26 EU-Staaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen (nicht aber die Schweiz).
- Das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag kann künftig auch für den Kauf einer selbst genutzten Immobilie im besagten EU-EWR-Ausland genutzt werden.
(Europäischer Gerichtshof, 10.9.09, C-269/07)
Private Altersvorsorge und die Möglichkeiten
Dass die Renten weder heute noch in Zukunft sicher sein werden und schon gar nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch nur annähernd zu halten, ist mittlerweile wohl allgemein bekannt. Nicht zuletzt setzt die Regierung deshalb auch auf die private Altersvorsorge. Mit einer Riester Rente beispielsweise können die Arbeitnehmer ideal vorsorgen. Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann also von den staatlichen Förderungen Gebrauch machen, die mit der Riester Rente in Verbindung stehen.
Wichtig ist, dass man verschiedene Angebote vergleicht, denn grundsätzlich wird die Riester Rente als Fondssparplan, als Sparplan in festverzinslichen Wertpapieren bzw. Banksparplan oder als reine Rentenversicherung angeboten. Dabei können die einzelnen Anbieter unterschiedlich hohe Gebühren bieten, die Erträge liegen ebenso je nach Anbieter und Sparform auf verschiedenen Niveaus. Der Vorteil bei der Riester Rente besteht in der steuerlichen Absetzbarkeit der getätigten Zahlungen, aber auch in den staatlichen Zulagen, die für jeden Erwachsenen und jedes Kind gewährt werden. Der Nachteil ist die Verfügbarkeit, die frühestens ab dem Renteneintrittsalter möglich wird. Abgesehen davon besteht kein Kapitalwahlrecht, sodass die Auszahlung nur in Form monatlicher Renten erfolgen kann.
Ganz ähnlich verhält es sich bei der Rürup Rente, die sich vor allen Dingen an Selbstständige und Freiberufler wendet. Hier werden ebenfalls die Zahlungen erst zu Beginn der Rente in monatlichen Beträgen erfolgen können. Zwar erhalten die Sparer bei der Rürup Rente keine staatlichen Zulagen, können jedoch einen höheren Betrag der eingezahlten Beiträge steuerlich berücksichtigen.
Beiden Formen der privaten Altersvorsorge ist ebenfalls gemein, dass sie nicht gepfändet werden können. Selbst beim Bezug von Hartz IV müssen weder die Rürup noch die Riester Rente aufgelöst werden, da diese zum geschützten Vermögen gehören. Auch im Falle einer Insolvenz muss man hier nichts befürchten.
