Barclaycard Business

Die Barclaycard Business besteht aus der Visa Karte für geschäftliche Ausgaben sowie der MasterCard für private Käufe. So können private und geschäftliche Ausgaben perfekt getrennt werden. Das ist natürlich interessant für Privat- und Geschäftsleute.

  • Man kann also hier ganz einfach die Visa Business Kreditkarte für geschäftliche Zahlungen einsetzen. Für private Ausgaben hat man dann die MasterCard zur Verfügung.
  • Monatlich bekommt der Nutzer einen Kontoauszug auf dem er sämtliche Umsätze Nachverfolgen kann. Dies ermöglicht eine exakte und unkomplizierte Spesenabrechnung. Die Visa Business- und die MasterCard Umsätze werden hier natürlich separat geführt.
  • Man kann mit der Barclaycard Business ohne weiteres eine Reise am Telefon planen und einfach und unkompliziert mit der Barclaycard Business zahlen. Daraufhin kommen die kompletten Reiseunterlagen zum Benutzer nach Hause.
  • Eine Abwicklung der Spesen über die Barclaycard Visa Business erspart es dem Nutzer eine größere Menge Bargeld im Hause haben zu müssen. Man hat außerdem auch keinen Zinsverlust, wobei auch der mit den Reisevorschüssen verbundene Abwicklungsaufwand hinfällig wird. Vom Girokonto muss man hier natürlich auch keine Barvorschüsse leisten.
  • Je nach Umsatz beträgt der Beitrag im Jahr 0 bis 30 €.
  • Sicherheit wird natürlich ebenfalls groß geschrieben. So kommen Nutzer der Barclaycard Business in den Genuss des Schutzes bei Kartenmissbrauch (mit 0,-Euro-Selbstbehalt), der 24-Stunden-Notfall-Hotline, des Internet Lieferschutzes, des Notfallservice auf Reisen und des Online-Kundenservice.
  • Man hat bei Barclaycard Business die Möglichkeit des vollen Kreditrahmens mit 0 % Zinsen. Das heißt, wenn man den Betrag innerhalb von 2 Monaten wieder ausgleicht, dann zahlt man auf den Kreditbetrag keine Zinsen.
  • Als Nutzer der Barclaycard Business kann man sein Konto flexibel ausgleichen. Das heißt, man begleicht den Betrag entweder auf einem Mal oder in Teilbeträgen. Sollte man sich für die Zahlung von Teilbeträgen entscheiden, dann muss die monatliche Rückzahlung nur 5 % betragen (mindestens € 25,-). Fällig bei Teilrückzahlungen sind die banküblichen Zinsen.

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