Archiv für Dezember, 2008

Die Abgeltungssteuer kommt

Um für ein gerechteres Deutschland zu sorgen, soll ab dem kommenden Jahr die Abgeltungssteuer eingeführt werden. Diese soll alle Bürger gleichermaßen mit einem Steuersatz von 25 Prozent auf Gewinne aus Anlagen, Zinsen, Renditen usw. besteuern. Sicherlich ist die Abgeltungssteuer in einigen Fällen durchaus sinnvoll, doch die Anleger und auch die Banken sehen den Entwicklungen mit gemischten Gefühlen entgegen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist ebenfalls, dass die Abgeltungssteuer erst ab Erträgen von mehr als 801 Euro jährlich für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro jährlich für Verheiratete, anfällt. Zusätzlich zur Abgeltungssteuer selbst, die mit 25 Prozent zu Buche schlägt, fallen auch noch Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an. Für all jene Anleger, deren persönlicher Steuersatz über diesen 25 Prozent liegt, ist die Abgeltungssteuer sicherlich günstiger. Personen mit einem geringeren persönlichen Steuersatz können hingegen auf Antrag auch nach diesem besteuert werden.

Die Abgeltungssteuer wird dabei auf alle Zinsen und Ausschüttungen von Renditen ab dem 01.01.2009 erhoben. Von ihr ausgenommen sind Fondsanteile und Aktien, die noch in diesem Jahr gekauft werden. Dabei müssen sie allerdings mindestens ein Jahr lang gehalten werden. Bei den neu abgeschlossenen Käufen von Aktien und Fondsanteilen ab 2009 hingegen entfällt diese Spekulationsfrist und es muss sofort die Abgeltungssteuer entrichtet werden. Diese wird regelmäßig von den Banken direkt einbehalten und an die zuständigen Finanzbehörden weiter geleitet. Sollten die Steuern zu Unrecht bezahlt worden sein, kann man sie im Zuge der jährlichen Steuererklärung wieder zurück fordern und erhält entsprechend eine Erstattung der Steuern.

Die Banken werben deshalb in diesem Jahr nochmals gezielt für den Abschluss neuer Fonds und Aktien, um so der Abgeltungssteuer zu entgehen. Doch spätestens ab dem nächsten Jahr, dürfte auch hier ein entsprechender Rückgang der Verkäufe zu verzeichnen sein.

Finanzkrise und Einlagensicherung

Die Finanzkrise greift immer weiter um sich, sodass der Eine oder Andere doch Angst um sein hart erspartes Geld hat. Die Krise schüttelt die ganze Nation und verunsichert selbst die Deutschen Anleger. Doch an dieser Stelle sei allen Anlegern in Deutschland gesagt, dass ein Totalverlust der Ersparnisse in Deutschland nahezu ausgeschlossen ist. Wer sein Geld bei einer deutschen Bank angelegt hat, kann sich in Sicherheit wiegen.
Heutzutage sind sämtliche Banken dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen. In diesen zahlen die Banken ihre Beiträge ein, sollte eine der Banken tatsächlich einmal zahlungsunfähig werden, was aufgrund des von der Regierung geschnürten Finanzpakets wohl kaum der Fall sein dürfte, so können die Anleger trotzdem das Geld aus eben diesem Fonds erhalten. Dabei sind alle Guthaben der Kunden abgesichert, maximal bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Da dieses Eigenkapital der Banken regelmäßig im Millionen- bzw. Milliardenbereich angesiedelt ist, fallen auch die Einlagensicherungen entsprechend hoch aus, sodass kaum eine Chance besteht, sein Geld zu verlieren.

Allerdings werden über den Einlagensicherungsfonds nur die so genannten „Nichtbankeneinlagen“ geschützt. Das heißt, die Sicht- und Termineinlagen, die Guthaben auf Girokonten, Sparkonten, auf Tages- oder Festgeldkonten, sowie Sparbriefe, die auf den eigenen Namen lauten, sind über den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Dabei gilt dies sowohl für die Guthaben von Privatpersonen, als auch von Unternehmen.

Nicht abgesichert sind allerdings Verbindlichkeiten der Bank, die beispielsweise in Form von Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben wurden. Auch Inhabereinlagenzertifikate sind nicht über den Fonds abgesichert, sodass hier ebenfalls Vorsicht geboten ist. Gleiches gilt selbstverständlich für Aktien, die ohnehin nicht der Bank gehören, sondern bei denen bei der Bank nur ein entsprechendes Depot eingerichtet wird.

KfW in Geldnot?

Heutzutage hört man zunehmend mehr Berichte, nach denen die  KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, zahlreiche Altschulden einfordert. Diese datieren teilweise noch aus den Jahren um 1920. Heraus gekommen ist das Ganze auf sehr sonderbare Weise, nämlich, indem verschiedene Personen, die in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts einen Kredit bei der KfW aufgenommen haben, diesen aufgrund der Vertreibung und Enteignung jedoch nicht zurück zahlen konnten. Trotzdem die Grundschulden aus dem Grundbuch ausgetragen wurden, denn das Volkseigentum der DDR durfte nicht belastet sein, wurden diese Schulden nie aus den Büchern der KfW gestrichen.

Mittlerweile haben sich auf diese Art und Weise mehrere Millionen Euro Altschulden angesammelt, die Stück für Stück von der KfW eingetrieben werden, auch wenn diese Schulden bereits sehr alt sind. Zwar wurde in einem Urteil aus dem Jahre 2001 verkündet, dass diese Schulden mittlerweile verjährt seien, doch im Jahre 2004 / 2005 wurde diese Entscheidung durch ein neues Gesetz zunichte gemacht, die Schulden bleiben weiterhin bestehen.
Dabei werden viele Menschen, deren Großeltern oder Urgroßeltern also solche Altschulden aufweisen, völlig überrascht, wenn sie Post von der KfW erhalten, in der eben diese Schulden eingefordert werden. Die KfW geht dabei sogar soweit, mit Zwangsvollstreckungen zu drohen und ähnliches. Dabei ist es es dann natürlich kein Wunder, dass immer mehr Menschen in arge Bedrängnis geraten, zumal, wenn sie teilweise überhaupt nichts von diesen Schulden wissen, die ja zum Beispiel über das Grundbuch auch nicht mehr nachvollziehbar sind.
Aufgrund der sehr späten Eintreibung dieser eigentlich doch schon verjährten Forderungen könnte man nun fast schon davon ausgehen, dass die KfW selbst in Geldnot geraten ist. Doch ob dies tatsächlich den Tatsachen entspricht, daran scheiden sich doch nach wie vor die Geister.

Autokauf auf Kredit

Das Auto ist heute bekanntermaßen das wichtigste Fortbewegungsmittel überhaupt. Deshalb muss auch möglichst kurzfristig ein neuer Wagen her, wenn der alte nicht mehr so will, wie er soll. Dabei reichen die Ersparnisse jedoch in den seltensten Fällen aus, um das neue Auto sofort zu bezahlen, der Autokauf erfolgt also in aller Regel auf Kredit. Dabei kommt vorrangig das Darlehen der jeweils hinter dem Händler stehenden Autobank zum Einsatz. Diese lockt mit besonders zinsgünstigen Darlehen, die auf den ersten Blick mehr als nur viel versprechend wirken.

Doch Experten warnen vor einer vorschnellen Entscheidung. Denn oftmals lohnt sich ein genauer Vergleich über die Gesamtkosten. Die Händler bieten über die Autobank zwar einen extrem günstigen Zinssatz an, gewähren dafür aber beim Kaufpreis in aller Regel keine Rabatte. Deshalb sollte verglichen werden, ob nicht womöglich ein etwas teureres Darlehen von einer anderen Bank im Endeffekt günstiger ist. In einem solchen Fall kann der Käufer nämlich als Barzahler auftreten und so mitunter saftige Preisnachlässe mit dem Händler verhandeln. Diese übersteigen nicht selten die Mehrbelastung durch den höheren Zins, sodass diese Mehrbelastung durchaus zu günstigeren Gesamtkosten führen kann.

Diese Vorgehensweise gilt nicht nur bei besonders zinsgünstigen Darlehen, sondern laut Einschätzung der Experten auch bei zinslosen Krediten, die von der Autobank gewährt werden. Denn bei beiden Varianten wird der Händler wohl kaum einen Rabatt gewähren, sodass der Vergleich entsprechend Sinn macht. Ebenfalls sollten potenzielle Autokäufer sich bereits vor dem Autokauf informieren, mit welchen Ankaufswerten sie für das alte Fahrzeug rechnen können. Eine entsprechende Fahrzeugbewertung ist dabei im Internet ebenfalls problemlos möglich.

Rechtstipp: Handyverbot im Auto gilt auch für Handynavigation

Das Telefonieren im Auto während der Fahrt mit einem Handy ohne Nutzung einer Freisprechanlage ist strafbewehrt, das heißt, wird man erwischt, erhält man eine Geldbuße. Wie sieht es aber aus, wenn man das Handy gar nicht zum telefonieren genutzt, sondern eine der vielen sonstigen Funktionen nutzt? Die heutigen Mobiltelefone strotzen ja geradezu vor Funktionsvielfalt.

Das OLG Köln hatte in einer Entscheidung vom Juni diesen Jahres die Frage zu klären, ob die Handynavigation ebenso vom Verbot umfasst ist. Bejahend stellte es klar, dass das Verbot der Benutzung eines Mobiltelefon während der Fahrt auch dann gilt, wenn das Handy ausschließlich zur Navigation benutzt wird. Obwohl dem Betroffenen seine Entlassung, er habe das Handy während der Fahrt nur als Navigationsgerät benutzt, nicht widerlegt werden konnte, bestätigte das OLG Köln die vom Amtsgericht verhängte Geldbuße von 70 € wegen vorsätzlicher Nutzung eines Mobiltelefons.

Es berief sich auf die gesetzliche Regelung, wonach die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn es jetzt aufgenommen oder gehalten wird. Nach dem Sprachgebrauch schließe der Begriff der “Nutzung” die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen ein. Es entspreche daher der Rechtsprechung, dass die Eigenschaft als Mobiltelefon nicht dadurch beseitigt wird, wenn es über weitere Funktionen verfügt und vor allem diese Funktionen auch genutzt werden.

Das Gericht folgt damit einer Reihe von gleich lautenden Entscheidungen anderer Gerichte, wobei dem Erfindungsreichtum der Betroffenen, was Ausreden anbetrifft, offensichtlich keine Grenzen gesetzt sind. So hatte das OLG Hamm darüber zu entscheiden, ob gegen das Handyverbot verstoßen wird, wenn dieses angeblich als Wärmeakku benutzt werde. Selbstverständlich ließ sich das Gericht auf diesen Einwand nicht ein, sondern verurteilte den Betroffenen.

Einzig die reine Ortsverlagerung des Handys betrachtet die Rechtsprechung als straffrei, weil hier keine Funktion in Anspruch genommen wird. Alle anderen Nutzungen dürften hingegen verboten sein. Voraussetzung dabei ist aber immer, dass das Mobiltelefon in die Hand genommen wird. Folglich kann selbst verständlich das Mobiltelefon als Navigationssystem verwendet werden, wenn es sich in einer entsprechenden Halterung befindet, vergleichbar mit dem Betrieb im Rahmen einer Freisprechanlage.

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Gerade in der jetzigen Vorweihnachtszeit treten die bekannten Spendensammler wieder vermehrt auf. Dabei klingelt es an der Haustüre und die vermeintlichen Sammler wollen sogar Bargeldspenden eintreiben. Verbraucherzentralen warnen jedoch vor diesen Sammlern, denn leider sind auch in diesem Jahr wieder einige schwarze Schafe in diesem Bereich unterwegs. Als wichtigste Tipps werden angegeben, dass man sich sowohl den Personal-, als auch den Sammlerausweis der betreffenden Spendensammler zeigen lassen sollte. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Spendenbüchsen verplombt sind, um so zu vermeiden, dass die Sammler das Geld privat entnehmen könnten. Abgesehen davon sollte die Spendenbüchse mit dem Logo des Vereins beschriftet sein.
Besondere Vorsicht, so die Verbraucherschützer, sei überdies bei den vermeintlichen Verkäufen von Postkarten und ähnlichem geboten, die von Behinderten hergestellt worden seien. Diese Blinden- bzw. Behindertenwerkstätten betreiben in der Regel eigene Ladengeschäfte in den Regionen. Dort können die in den Werkstätten gefertigten Produkte auch gekauft werden, an der Haustür bzw. über das Telefon verkaufen anerkannte Behindertenwerkstätten jedoch nicht. Maximal nehmen sie hier Bestellungen entgegen. Auf den Weihnachtsmärkten sind die Werkstätten ebenfalls oft mit einem eigenen Stand vertreten, sodass die Produkte dort ebenfalls reinen Gewissens gekauft werden können.

Von den Postkarten, die angeblich mit dem Mund oder dem Fuß gemalt worden seien, wird jedoch abgeraten. In aller Regel werden diese von kommerziellen Verlagen direkt an der Haustür verkauft, die vermeintlichen Spenden kommen also keiner wohltätigen Organisation zugute, sondern einem der zahlreichen kommerziellen Verlage.

Deshalb sollten Verbraucher stets beachten, wofür sie spenden und ob der jeweilige Verein, unter dessen Namen diverse Produkte verkauft bzw. Spenden gesammelt werden, tatsächlich direkt an der Haustür um Spenden bittet.

Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung unter Beschuss

Ab dem 01. Januar 2009 soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 3,3 auf dann nur noch 2,8 Prozent gesenkt werden. Die Regierung will damit die Arbeitgeber von den hohen Lohnnebenkosten entlasten und so für mehr Arbeitsplätze sorgen. Doch gerade der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht diese geplante Senkung der Beiträge mit gemischten Gefühlen. Im Grunde bedeute diese Senkung nur, dass der Beitrag binnen kurzer Zeit wieder erhöht werden müsse, wobei ein größerer Teil auf die Arbeitnehmer als auf die Arbeitgeber umgewälzt würde.

In Zeiten einer der größten Wirtschaftskrisen überhaupt sei diese Beitragssenkung keinesfalls zu rechtfertigen, so die DGB Sprecher. Denn innerhalb der nächsten Monate würden auch die letzten Zeitkonten aufgebraucht sein und demzufolge könnte man durchaus davon ausgehen, dass die Arbeitslosenzahlen im kommenden Jahr wieder steigen werden. Durch die Senkung der Beiträge entstünde der Arbeitsagentur nun aber ein massives Defizit, welches nur durch eine entsprechende Beitragserhöhung wieder ausgeglichen werden könne. Deshalb sind die DGB Sprecher, ebenso wie die  Bundesagentur für Arbeit eigentlich gegen diese Kürzung.

Betrachtet man das Ganze mit gesundem Menschenverstand, so wird auch schnell klar, warum sich diese Senkung nicht rechnen wird. Denn die Arbeitslosenversicherung ist wohl eine der Sozialversicherungen, aus denen der Einzelne noch den größten Nutzen und die größte Geldleistung ziehen kann. Im Gegensatz zur Kranken- oder Pflegeversicherung erhalten die Arbeitnehmer im Laufe ihres Lebens aus der Arbeitslosenversicherung die meisten Leistungen, zahlen dafür jedoch den geringsten Beitrag, was bei vielen ebenfalls auf Unmut stößt, insbesondere in Anbetracht der geplanten Beitragssenkung. Ob diese auf Dauer gehalten werden kann, wird ohnehin von vielen Experten bezweifelt, sodass sich die Regierung, trotz einer Entlastung des Einzelnen, immer stärker unter Beschuss sieht, was diese Regelungen angeht.

Schweizer Kredit

In den letzten Jahren hat sich der so genannte „Schweizer Kredit“ wie ein Schlagwort bei Kreditsuchenden herumgesprochen.

Bei einem Schweizer Kredit handelt es sich in der Regel um einen Schufa-freien Kredit, der von internationalen Kreditinstituten, die ihren Sitz oft in der Schweiz haben, ausgegeben wird. Für die Vergabe eines solchen Kredites wird also nicht die Deutsche Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherungen als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Die Bonität wird meist anderweitig geprüft, zum Beispiel anhand von Gehaltsnachweisen.

Ein gern gesehener Faktor bei dieser Kreditform ist die Anonymität. Da der Kredit meist über ein Institut im Ausland abgeschlossen wird, erfährt die Hausbank in der Regel nichts davon. Da es bei Personen, die mehrere Kredite bei verschiedenen Instituten abgeschlossen haben, Probleme mit der eigenen Hausbank geben kann, ist dieser Punkt ein großer Vorteil für den Kreditnehmer.

Da die Kreditvergabe ohne eine Auskunft der Deutschen Schufa für die ausländischen Banken ein erhöhtes Risiko darstellt, sind die Zinsen beim Schweizer Kredit meist etwas höher, als bei einem Darlehen einer deutschen Bank. Die Vorteile dieser Kreditart sind jedoch für viele Kreditsuchende etwas erhöhte Monatsraten wert.

Da den Schweizer Kredit mittlerweile sehr viele Kreditinstitute und Finanzgeber anbieten, empfiehlt es sich auch hier, unbedingt mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Wenn Sie im Internet den Suchbegriff „Schweizer Kredit“ in eine Suchmaschine eingeben, finden Sie zahlreiche Portale, die Ihnen komfortable Vergleichsmöglichkeiten bieten. So haben sie alle nötigen Informationen auf einen Blick und können sich das gewünschte Angebot heraussuchen und dieses auch meist gleich online beantragen.

Fazit: Ein Schweizer Kredit ist der richtige für Personen, die ihre Schufa-Einträge sauber halten möchten und ihren Kredit möglichst anonym erhalten wollen, dafür aber bereit sind, etwas höhere Kosten in Kauf zu nehmen.

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Kredite für Studenten

Ein relativ neues Thema sind Kredite für Studenten. Früher war die Lage wesentlich einfacher: Als Student wurde man meist von seinen Eltern finanziert und hatte kaum größere Ausgaben. Daher war ein Kredit in der Regel überhaupt nicht nötig.

Die Zeiten haben sich allerdings geändert. Heute noch ein BAföG Darlehen zu bekommen ist meist nur unter erschwerten Bedingungen möglich, und auch die Rückzahlungsbedingungen haben sich – nicht gerade zum Vorteil der Studenten – geändert. Hinzu kommen die immens gestiegenen Studiengebühren von mehreren 100 bis 1000 Euro pro Semester, so dass heute kaum ein Student sein Studium ohne einen einträglichen Nebenjob finanzieren kann.

Da die Nebenjobs allerdings auch nicht in unbegrenzter Zahl verfügbar sind und Studenten durch die gestiegenen Anforderungen des Studiums oft gar nicht viel neben dem Studium arbeiten gehen können, bieten viele Banken und sonstige Kreditgeber spezielle Kredite für Studenten an. Dadurch schafft sich der Student ein bequemes finanzielles Polster, kann sich besser auf sein Studium konzentrieren und es so in der Regel schneller zum Abschluss bringen.

Studentenkredite zeichnen sich meist dadurch aus, dass die Rückzahlung verzögert stattfinden kann, so dass man im Idealfall das Geld erst dann zurückzahlen muss, wenn man nach dem Studium einen gut bezahlten Job gefunden hat. Die Zinssätze für Studentenkredite sind meist sehr niedrig. Dies resultiert auch daraus, dass Studenten für die Banken eine relativ sichere Angelegenheit sind, da sie nach dem Studium normalerweise innerhalb von kurzer Zeit zu den Besserverdienenden Zählern.

Ein weiterer Vorteil von Studentenkrediten ist die flexible Auszahlung. In den meisten Fällen kann vereinbart werden, dass das Darlehen nicht in einem Betrag komplett ausgezahlt wird, sondern in regelmäßigen monatlichen Raten, die der Student zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes besser nutzen kann.

Ein Studentenkredit ist also eine feine Sache für all diejenigen, die kein gut situiertes Elternhaus oder einen einträglichen Nebenjob haben und sich dennoch voll auf ihr Studium konzentrieren möchten.

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Privatkredite

Bei Privatkrediten handelt es sich um Darlehen von Bekannten oder Verwandten. Der Kredit wird also nicht durch einen gewerblichen Geldgeber gewährt, sondern von Privat an Privat vergeben. Daher nennt man den Privatkredit umgangssprachlich auch „Verwandtenkredit“.

Vorteil eines Privatkredites ist in der Regel, dass sich wesentlich günstigere Zinsen aushandeln lassen, als bei der Aufnahme eines Kredites bei einem professionellen Geldgeber. Auch Gebühren wird man in der Regel nicht verlangen, wenn man einem Verwandten oder Bekannten Geld leiht.

Die Rückzahlungsbedingungen sollten jedoch auch bei einem Privatkredit unbedingt in schriftlicher Form festgehalten werden. Dazu gehört auch eine Rückzahlungsvereinbarung, in der die Höhe der monatlichen Raten und die daraus resultierende Dauer der Rückzahlung festgehalten werden. Der Vertrag sollte mit einem Datum und den Unterschriften beider Parteien versehen werden.

Inzwischen gibt es auch Privatkredite die durch Ihnen völlig fremde Personen vergeben werden. Bestes Beispiel dafür ist die Internetplattform smava.de, auf der Kredite zwischen Privatpersonen vermittelt werden. Für den Kreditgeber ist das eine günstige Form der Geldanlage, zumal er dadurch nicht unerhebliche steuerliche Vorteile hat. Für den Kreditnehmer ist es oft ein angenehmeres Gefühl, von einem Privatmann Geld zu leihen, als bei einer Bank oder einem gewerblichen Kreditgeber. Meist können die Konditionen flexibler und kundenfreundlicher festgelegt werden.

Aber auch in diesem Bereich tummeln sich inzwischen einige schwarze Schafe, die mit Zinssätzen, die teilweise mehrere 100 Prozent über dem marktüblichen Satz liegen, versuchen, schnelles Geld zu machen. Das Recht ist dabei auf der Seite des Kreditnehmers, da solche Fälle als Zinswucher angesehen und in der Regel vor Gericht verurteilt werden.

Ob Sie nun einen Privatkredit bei einem Verwandten oder Bekannten, oder durch einen völlig fremden Menschen bekommen wollen, ist Ihre persönliche Entscheidung. Viele scheuen sich davor, im Verwandtenkreis nach Geld zu fragen. Wenn Sie jedoch zum Beispiel in der Familie eine vertrauenswürdige und solvente Person haben, die Ihnen das Geld leiht, werden sie wohl kaum woanders an einen günstigeren Kredit kommen.

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